Wer hat sich als Bauherr noch nicht Gedanken darüber gemacht, ob seine Interessen auf der Baustelle wirklich sachlich und nur ihm - dem Bauherrn verpflichtet - wahrgenommen werden?
Dafür gibt es letztlich nur eine Gewähr: den freien, beratend tätigen Ingenieur, der (und da sollten sich Auftraggeber auch vor Auftragserteilung vergewissern) von keinen Drittinteressen (z.B. Bauträger,
Baufirmen, Baustoffhändler, Baustoffproduzenten) abhängig ist.Nur so kann sicher gestellt werden, dass der Bauherr unbeeinflusst von Fremdinteressen beraten und vertreten wird. Dem Ziel, diesen Gedanken
publik zu machen, dienen diese Seiten. Schließlich ist die unabhängige Interessenvertretung des Bauherrn eine direkte Form des Verbraucherschutzes. Freie Ingenieure finden die Möglichkeit, wenn sie den
genannten Forderungen entsprechen, auf diesen Seiten ihre Adresse eintragen
zu lassen, ggf. auch mit Link auf auf die eigene Homepage bzw. Mailadresse. Generell jedoch gilt, mit der Nutzung dieser Seiten erkennen Sie automatisch unsere
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